Tipps für Eigentümer


Testeintrag (ursprünglich aus 2014...), hab ich gerade neu datiert

diese Kategorie habe ich eingerichtet, um alternativ zu den Newslettern allen Maklern allwöchentlich Tipps für die Nutzung des IF Stadtkonzepts zu liefern.

... und auch, um z.B. mal Umfragen zu starten


Energieeinsparverordnung (EnEV)

Für Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien ist seit 01.05.2014 laut Energieeinsparverordnung (EnEV) die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht.

Diese Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie Zeitungen, online Kleinanzeigenmärkten und Immobilienportalen. Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen.

Ob Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis oder einen verbrauchsorientierten Energieausweisbenötigen, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie diesen hier auch gleich online beantragen!

Immobilienanzeigen müssen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:

  • die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z.B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf / Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.

Verkäufer und Vermieter sind ebenfalls verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.  



Widerrufs-Joker +++ Vorfälligkeitsentschädigung sparen beim Kredit-Ausstieg

Widerrufs-Joker: Vorfälligkeitsentschädigung sparen beim Kredit-Ausstieg und bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück bekommen - bei 80% der Darlehen!

Die Bauzinsen sind historisch niedrig.

Viele Immobilienkäufer und –verkäufer fragen sich:

  • Gibt es eine Möglichkeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung heraus zu kommen aus Altverträgen, die noch zu hohen Zinssätzen abgeschlossen wurden?
  • Kann man noch etwas machen bei Vorfälligkeitsentschädigungen, die in der Vergangenheit bezahlt wurden, z.B. beim Verkauf oder wenn die Bank einer vorzeitigen Kreditablösung im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt hat?   


Gute Nachricht bringt der sog. Widerrufs-Joker, das sog. ewige Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen. Bei vielen Baufinanzierungen ist nämlich erstaunlicher Weise die Widerrufsfrist noch gar nicht abgelaufen.

Widerrufs-Joker : Vorfälligkeitsentschädigung sparen beim Kredit-Ausstieg

 

80% der Verträge heute noch widerrufbar

Finanztest berichtet im Heft 07/2014 von einer Erfolgsschance des Widerrufs-Jokers in 80% der Fälle und zählt bereits mehr als 90 Fälle auf, wo Anwälte mit dem Widerrufs-Joker gegen verschiedene Banken Erfolg hatten (darunter auch 4 exemplarische Fälle der Sozietät Wedekind, siehe unten).

Der Widerrufs-Joker ist besonders interessant auch für alle, die in den letzten Jahren Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt haben.

Denn ein Widerruf ist auch bei diesen Verträgen grundsätzlich noch möglich. Selbst dann wenn Aufhebungsvereinbarungen geschlossen wurden, kann das Widerrufsrecht noch bestehen.


Widerrufs-Joker - wer kann den konkreten Fall prüfen?

Verbraucherkreditrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie – nicht einmal alle Fachanwälte für Bankrecht und Kapitalanlagerecht kennen sich dort vertieft aus. Sorgfältige Auswahl des Anwalts ist daher sehr wichtig, denn die Rechtslage ist sehr schwierig und hat sich viele Male geändert – die Banken wehren zumeist erst einmal alles ab.

Die Erfolgschance von 80% darf nicht dazu verführen, das Thema zu unterschätzen. Es kommt immer auf eine individuelle Prüfung des einzelnen Falles an. Und wer nicht absolut ‚sattelfest‘ im Thema ist, wird sich gegen die Banken kaum behaupten können.

Wie weit reicht der Widerrufs-Joker zurück? Auch vor 2002?

Häufig ist zu lesen, es gehe insbesondere um die Verträge von 2002 bis 2010. Dies ist grundsätzlich richtig.

Bei den Fällen von November 2002 bis Mitte 2010 kann ein erfahrener und spezialisierter Anwalt in der Regel relativ schnell abschätzen, ob Chancen bestehen.

Ab 11.06.2010 wird die Rechtslage dann deutlich anders - die notwendige Prüfung wird umfangreicher und schwieriger. Aber auch bei den ab 11.06.2010 abgeschlossenen Verträgen lohnt es ggf. zu prüfen, ob die Widerrufsmöglichkeit noch besteht.

Und insbesondere bei sog. Haustürgeschäften ist ggf. auch dann etwas zu machen, wenn die Verträge aus der Zeit vor 2002 stammen.

Jeder Fall ist anders und sollte individuell geprüft werden.

Forward-Darlehen

Bei Forward-Darlehen ist die Vorfälligkeitsentschädigung besonders schmerzlich: Noch ist kein Cent ausgezahlt, und die Bank will gleichwohl ggf. Zehntausende an Euro sog. Nichtabnahme-Entschädigung nur dafür, dass sie einen wieder aus dem Vertrag lässt. Die Chancen bei Forward-Darlehen stehen grundsätzlich ebenfalls gut.

Geld zurück von der Bank … Vorfälligkeitsentschädigung, Zinsdifferenzen, Gebühren

Wenn die Bank Vorfälligkeitsentschädigung erhalten hat, muss sie diese bei einem erfolgreichen Widerrufs-Joker wieder zurück zahlen.

Darüber hinaus muss die Bank für die Vergangenheit auch eine Art Ausgleich für die Differenz zwischen Vertragszins und marktüblichem/angemessenen Zins zahlen. Die Gerichte wenden verschiedene Berechnungsmodelle an – es geht jedenfalls in vielen Fällen um erhebliche Beträge, die dem Bankkunden zusätzlich zustehen.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen zahlen z.T. eine Erstberatung und dann i.d.R. erst wenn der Widerruf erklärt und seitens der Bank zurückgewiesen worden ist. Der sog. Baurisikoausschluss erfasst hierbei in der Praxis sehr viel weniger Fälle, als viele Rechtsschutzversicherer ihre Kunden zunächst glauben machen wollen.

Widerrufs-Joker erfordert i.d.R. einen im Verbraucherkreditrecht spezialisierten Anwalt

Was aber tun, wenn der Anwalt, der am besten im Thema zu sein scheint, nicht am Orte ist?
Hierzu sagt Katrin Wedekind, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht: „Unsere Mandanten haben sich meist im Internet in die Thematik eingelesen und kommen gezielt auf uns zu - aus dem ganzen Bundesgebiet. Wir sprechen mit unseren Mandanten unsere rechtliche Einschätzungen und das Vorgehen durch - so wie das ein guter Arzt auch tut - da merken Sie auch schnell, ob Sie fachlich und menschlich Vertrauen haben können, gerade wenn Sie sich schon selbst etwas informiert haben. Das geht auch per Telefon.“

Und Leif Holger Wedekind, Rechtsanwalt, ergänzt: „Wir stehen auf der test.de-Liste mit 4 unserer Erfolge. Der Widerrufs-Joker funktioniert, jedenfalls mit dem richtigen Anwalt an der Seite.“

Disclaimer: Alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Allgemeine Infomationen können nie eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.


Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung, ob für Sie der Widerrufs-Joker in Betracht kommt,  beratend zur Seite zu stehen und für Sie die Abwicklung so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, arbeitet der IMMOFUX ® Maklerverbund mit der Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht (www.widerrufs-joker.de) zusammen.


Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen und auch für alle Aufgaben rund um das Thema "Widerrufs-Joker" zur Verfügung bzw. werden Ihre Frage gern an die Rechtanwälte Katrin und Leif Holger Wedekind weiterleiten.



Revitalisierung von tot geglaubten Immobilien

Sie fallen überall auf : leerstehende Gebäude, ungenutzte Freiflächen, Baulücken, alte, oft schöne Industriedenkmäler. Die Eigentümer suchen meist schon länger nach einer neuen Nutzung, einem Käufer, einer Lösung.

Wohnanlage vorher

Häufig mangelt es an freie Kapazitäten und ausreichenden Mitteln für Entwicklungsmaßnahmen. Notwendige Investitionen werden gescheut und im Ergebnis liegen die Immobilien brach. Trotz aller Bemühungen lässt sich die Immobilie weder vermieten noch verkaufen. Der IMMOFUX ® Maklerverbund bietet durch die strategische Partnerschaft mit ImmoVITAL Lösungen für Eigentümer.

Wohnanlage nachher


Gemeinsam mit ImmoVITAL werden neue Nutzungskonzepte, die sich streng an den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Marktes orientieren, entwickelt.

Die Schritte zur Lösung:  Standort- und Marktanalyse, Nutzungsidee mit Alleinstellungsmerkmalen, Beschreibung von Konzept und Zielgruppe, Kosten und Renditekalkulation, Businessplan & Vertriebs-Präsentation, Investor und Betreiber erhalten ein durchkalkuliertes, prüffähiges Nutzungskonzept, ein Produkt aus Konzept & Immobilie + Vertrieb.

Wir entwickeln nur Projekte von deren Erfolg wir selbst überzeugt sind. Deshalb können wir folgende Alternativen anbieten:

Erfolgs-Honorar › Sie gehen kein Risiko ein. Sie honorieren uns erst bei erfolgreichem Verkauf.

Pauschal-Honorar › Sie möchten alle Optionen in der Hand behalten und ggf. das Projekt selbst umsetzen.

Für weitere Informationen nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf.


Immobilienanzeigen: neue Pflichtangaben ab Mai 2014

Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht.

Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.

Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der neuen EnEV folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:  

  • die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z.B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf / Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.

Pflichtangaben Immobilienanzeigen ab 05/2014

Für Vermieter und Verkäufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht

Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie Zeitungen oder Online-Portalen. Die Verkäufer bzw. Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Wer die Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen. Mit Einführung der neuen EnEV gewinnt der Energieausweis für Gebäude auch darüber hinaus an Bedeutung. So sind Verkäufer und Vermieter künftig verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.

Weitere Informationen zum Energieausweis und zur EnEV 2014 gibt es im Internet unter www.zukunft-haus.info.




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